Neuigkeiten und Termine

Hautkrebs-Screening

| Medizin

Hautkrebsvorsorge können Sie auch in unserer Praxis durchführen lassen.

Liebe Patientinnen und Patienten,

das Hautkrebs-Screening gehört zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen der Krankenkassen und stellt eine wichtige Maßnahme zur Hautkrebsvorsorge dar.

Hautkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte:

  • ab 35 Jahren
  • alle zwei Jahre
    > Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte)
    > Untersuchung der Haut
    > Beratung zum Untersuchungsergebnis

Mithilfe des Screenings lässt sich Hautkrebs früh erkennen und in der Regel erfolgreich behandeln.

Sie möchten das Hautkrebs-Screening durchführen lassen, bekommen aber keinen zeitnahen Termin beim Dermatologen?
Kein Problem, den Hautcheck können Sie auch in unserer Praxis durchführen lassen.

Achten Sie bitte auch außerhalb der Arzttermine auf Veränderungen Ihrer Haut - insbesondere an Leberflecken, die plötzlich jucken oder ihre Form oder Farbe verändern. Auch Hautstellen ohne natürliche Pigmentierung sollten kontrolliert werden.

Sollten Sie Fragen zur Selbstkontrolle oder zu unserem Haut-Screening haben, sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie gleich einen Termin zum Hautkrebs-Screening in unserer Praxis.

Ihr Team der Hausarztpraxis Dr. med. Eckhard Britsch

P.S.: Viele Krankenkassen haben gesonderte Programme zum Hautkrebs-Screening, bei denen Sie z.B. schon ab einem früheren Alter oder jedes Jahr Anspruch auf einen Hautcheck haben. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.